Wahltag: Sonntag, 26. September 2021
Wählen dürfen alle Österreicherinnen und Österreicher, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz spätestens am Stichtag, den 6. Juli 2021 in der jeweiligen Gemeinde begründet haben. Nichtösterreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind nur zur Wahl des Gemeinderats und des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin berechtigt.
Lembach
Wahllokal: Mittelschule Lembach
Wahlzeit: 7.30 - 15.00 Uhr
Hörbich
Wahllokal: Gemeindesaal Hörbich
Wahlzeit: 8.30 - 13.00 Uhr
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Wahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen Anfang September eine „Amtliche Wahlinformation - Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2021“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf diese Mitteilung:
Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte unter www.wahlkartenantrag.at bzw. einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.
Doch was ist mit all dem zu tun?
Zur Wahl im Wahllokal bringen Sie den personalisierten Abschnitt (Amtliche Wahlinformation) und einen Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr langwierig im Wählerverzeichnis suchen müssen.
Beantragung einer Wahlkarte für die Briefwahl
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Es gibt folgende Möglichkeiten der Beantragung:
- Persönlich am Gemeindeamt
- Schriftlich mit der personalisierten Anforderungskarte von der Wahlinformation (erhalten Sie Anfang September)
- Elektronisch im Internet auf www.wahlkartenantrag.at
- Schriftlich per E-Mail oder Brief mit einer Ausweiskopie
Unsere Tipps:
Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!
Wahlkarten können nicht telefonisch beantragt werden!
Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 22. September 2021. Die Zustellung erfolgt mittels eingeschriebener Briefsendung.
Persönliche Anträge könen bis Freitag, 24. September 2021, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Wahlkarte wird bei persönlicher Beantragung auch persönlich übergeben.
Beachten Sie, dass Wahlkarten für Angehörige nur mit einer schriftlichen Vollmacht abgeholt werden dürfen.
Die Mitarbeiter am Gemeindeamt stehen gerne für nähere Auskünfte zur Verfügung.
Abgabe der Wahlkarte
Die Wahlkarte kann bis am Freitag vor der Wahl während der Öffnungszeiten des Gemeindeamtes in der Gemeindekanzlei abgegeben werden. Am Samstag vor der Wahl ist die Abgabe in der Gemeindekanzlei von 8.00 - 12.00 Uhr möglich, bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Einwurf der Wahlkarte in den Gemeindebriefkasten (beim Eingang vom Gemeindeamt) möglich. Am Wahltag dient das Wahllokal bis zum Wahlschluss als Abgabestelle.
Hinweis für EU-Bürger
EU-Bürger haben das Wahlrecht für die Gemeinde- und Bürgermeister/innenwahl in der Hauptwohnsitzgemeinde.